Swiss Wine Summer 2024 – Teilnahmebedingungen
Wir freuen uns, die neue Ausgabe des «Swiss Wine Summer» zu lancieren, die vom 1. Juni bis zum 31. August 2024 stattfinden wird. Wenn Sie auf swisswinegourmet.ch/guide gelistet sind, nehmen Sie automatisch an dieser Sommerkampagne teil, die Sie bei der Promotion von Schweizer Weinen in Ihrem Betrieb unterstützt.
Ablauf
- Für den Einkauf von Schweizer Wein im Wert von über CHF 1000.– (inkl. MWST, kumulierbar) zwischen dem 1. Juni und dem 31. August 2024, haben Sie die Möglichkeit einen Gutschein im Wert von CHF 200.– (inkl. MWST) zu erhalten, der bei einer neuen Bestellung von Schweizer Wein eingelöst werden kann (begrenzt auf 5 Gutscheine pro Betrieb und Gesamtanzahl an Gutscheinen ist begrenzt).
- WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Gutscheine begrenzt ist und wir nach dem Prinzip «first come, first served» arbeiten. Dies bedeutet, dass die Aktion vorzeitig beendet werden kann und wir nicht allen Teilnehmern einen Gutschein versichern können.
- Sie können Ihre Rechnungen ab dem 3. Juni 2024 direkt auf Ihr Swiss Wine Gourmet-Konto hochladen. Zum Login »
- Der Gutschein kann direkt bei allen Schweizer Winzerinnen und Winzern oder den von Swiss Wine Promotion AG zugelassenen Händlerinnen und Händlern eingelöst werden (Händler können laufend hinzugefügt werden). Liste der Händler »
- Zur Unterstützung der Aktion «Swiss Wine Summer» stellen wir Werbematerial zur Verfügung, das Sie in Ihrem Betrieb einsetzen können.
- Die Gutscheine erhalten Sie nach erfolgreicher Prüdung direkt per E-Mail und können dann direkt an den Winzer/Händler weitergeleitet werden. Das Restaurant muss die Gutscheine bis spätestens 30. November 2024 beim Winzer/Händler einlösen.
- Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Gutscheine begrenzt ist und wir nach dem Prinzip «first come, first served» arbeiten.
Die Aktion wurde nach grosser Anfrage und Erfolg vorzeitig beendet, da die maximale Anzahl Gutscheine nach dem «First come, First served» verteilt wurden.
Einreichung Rechnung
- Ihr Antrag wird durch Swiss Wine Promotion AG geprüft, dies kann einige Tage in Anspruch nehemen.
- Die Anträge werden nach dem «First come, First served» Prinzip geprüft und freigegeben oder abgelehnt.
- Sie haben nur durch das einreichen der Rechnung keinen fixen Anspruch auf einen Gutschein. Durch das Ausfüllen des Formulars und das Einreichen des Antrags entsteht zwischen dem Antragsteller und der Swiss Wine Promotion AG kein Vertrag.
- Bei einer erfolgreichen Prüfung und Freigabe werden Sie einen elektronischen Gutschein erhalten welchen Sie Ihrem Weingut / Händler zustellen können.
- Das Weingut / Der Händler kann diesen Betrag auf Ihrer nächsten Rechnung abziehen und bei Swiss Wine Promotion AG den Betrag direkt einfordern.
- Bei einer Ablehnung bestehet kein Recht auf Wiedererwägung.
Händlerliste
Hier finden Sie die Liste der zugelassenen Händlerinnen und Händlern. (Händler können laufend hinzugefügt werden)
2. Rechnung einreichen
Sie erstellen einen Account oder loggen sich in Ihrem bestehenden Konto ein und füllen das Formular zur Einreichung der Rechnung aus.
3. Gutschein erhalten
Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Rechnung einen Gutschein, denn Sie bei Ihrem Schweizer Weingut oder Weinhändler einlösen können.
Häufige Fragen (FAQ)
Sollten Sie ein Retaurant sein und noch keinen Swiss Wine Gourmet Account haben und an der Aktion teilhemen wollen können sie sich hier registrieren.
Sie sind seit 2022 als Restaurant bei Swiss Wine Gourmet dabei, dann haben sie von uns Ihre Login-Daten (User ID und Passwort) per Briefpost erhalten. Sollten Sie diesen nicht mehr haben, so wenden Sie sich bite an gourmet@swisswine.ch. Für Restaurants die Sich selbst registriert haben können Sie die Passwort vergessen Funktion beim Login verwenden.
Die Rechnungen müssen Sie über Ihr Login hochladen:
1. Melden Sie sich bei ihrem Konto an
2. Klicken Sie auf Rechnung einreichen
3. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und Laden sie die Rechnung hoch.
Es können Rechnungen ab dem 3. Juni bis zum 31. August 2024 eingeriecht werden. Die Rückvergütungen werden nach Eingang der Rechnungen berücksichtigt. Die Gesamtzahl der Gutscheine ist limmitiert. Wird die Limmite erreicht, werden keine weiteren Gutschirften mehr frei gegeben.
Die Gutscheine können bis am 30. November 2024 bei allen Schweizer Weingütern und zugelassenen Weinhändlern eingelöst werden.
Bei allen Schweizer Weingütern.
Mitmachen
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ausgezeichneten Auswahl an Schweizer Weinen?
Bitte melden Sie sich direkt über unser Online-Formular an. Nachdem wir Ihre Angaben geprüft haben, erhalten Sie Ihr Swiss Wine Gourmet Label per Post und werden auf der Website aufgeschaltet.